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Dokumente für die Hochzeit in Las Vegas Für die Heirat in Las Vegas werden folgende Dokumente benötigt: - gültiger Reisepass - eventuell Scheidungsurteil - ggf. Nachweis über Witwenschaft
Internationale Eheschließung Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de Stand: 04. April 2003 Anerkennung ausländischer Heiratsurkunden Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde. In manchen Staaten (z.B. USA, Kanada u.a.) wird den Eheleuten nach der Trauung lediglich eine Bescheinigung (oder eine "verkürzte Heiratsurkunde") ausgehändigt. Die Eheschließung muss anschließend noch bei der zuständigen Behörde registriert werden, damit eine Heiratsurkunde in Form eines vollständigen Registerauszugs ausgestellt werden kann. Nähere Hinweise hierzu finden Sie in den Merkblättern des Bundesverwaltungsamts (vgl. Eheschließungsbestimmungen). Ausländische Heiratsurkunden werden von den inländischen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden. Internationaler
Urkundenverkehr / Legalisation von Urkunden Stand: 5. November 2003 III.
"Haager Apostille" Die "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die "Haager Apostille" von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt (siehe unten). Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Vetragsstaat diese Übereinkommens sind u.a. die Vereinigten Staaten von Amerika
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